AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Klick-Sys GmbH Stand Oktober 2021

§ 1 Geltung der Bedingungen 

(1) Die Klick-Sys GmbH erbringt ihre Dienste ausschließlich auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. 

(2) Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn die Klick-Sys GmbH diese schriftlich bestätigt. 

(3) Nebenabreden oder Zusicherungen durch Beauftragte der Klick-Sys GmbH, die über den Inhalt des jeweiligen Vertrages einschließlich dieser Geschäftsbedingungen hinausgehen, bedürfen zur Ihrer Wirksamkeit der Schriftform. 

§ 2 Zustandekommen des Vertrages 

(1) Der Vertrag über die Nutzung von Klick-Sys GmbH-Diensten kommt mit der Gegenzeichnung eines Grundvertrages durch die Klick-Sys GmbH zustande. Die Klick-Sys GmbH kann den Vertragsabschluss von der Vorlage einer schriftlichen Vollmacht oder einer Vorauszahlung bzw. einer Bürgschaftserklärung einer deutschen Bank abhängig machen. 

(2) Soweit die Klick-Sys GmbH sich zur Erbringung der angebotenen Dienste Dritter bedient, werden diese nicht Vertragspartner des Kunden. Ferner besteht zwischen den Kunden der Klick-Sys GmbH kein allein durch die gemeinsame Nutzung der Dienste begründbares Vertragsverhältnis. 

§ 3 Kündigung 

(1) Verträge treten mit der Unterzeichnung des Grundvertrages in Kraft und werden für einen festen Zeitraum, der im Vertrag definiert ist, abgeschlossen. 

(2) Verträge sind frühestens zum Ablauf der ersten Nutzungsperiode kündbar. Die Kündigung muss der Klick-Sys GmbH – falls im Vertrag nichts anderes bestimmt ist – mindestens 3 Monate vor Ablauf der Nutzungs-periode schriftlich per Einschreiben zugehen. 

§ 4 Leistungsumfang 

(1) Die Klick-Sys GmbH ermöglicht dem Kunden den Zugang zu der bestehenden Kommunikations-Infrastruktur und die Nutzung von Mehrwertdiensten. Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus dem Angebot, dem Grundvertrag sowie den ggf. beigefügten Anlage(n). 

(2) Soweit die Klick-Sys GmbH entgeltfreie Dienste und Leistungen erbringt, können diese jederzeit – mit Vorankündigung – eingestellt bzw. gebührenpflichtig weiter angeboten werden. Ein Minderungs-, Erstattungs- oder Schadensersatzanspruch ergibt sich daraus nicht. 

§ 5 Pflichten und Obliegenheiten des Kunden 

(1) Der Kunde ist verpflichtet, die Klick-Sys GmbH-Dienste sachgerecht zu nutzen. Insbesondere ist er verpflichtet, 

a) die Klick-Sys GmbH unverzüglich, spätestens innerhalb eines Monats über Änderungen der vertraglichen Grundlagen zu informieren; 

b) die Klick-Sys GmbH unverzüglich über Veränderungen in den Voraussetzungen der Tarifeinordnung zu unterrichten; 

c) die Zugriffsmöglichkeit auf die Klick-Sys GmbH-Dienste nicht missbräuchlich zu nutzen und rechtswidrige Handlungen zu unterlassen; 

d) die ihm mitgeteilten Zugangsinformationen für unbefugte Dritte unzugänglich aufzubewahren und sicherzustellen, dass befugte Dritte die Zugangsinformationen nicht weitergeben. 

e) die Erfüllung gesetzlicher Vorschriften und behördlicher Auflagen sicherzustellen, soweit diese gegenwärtig oder künftig für die Teilnahme am Klick-Sys GmbH-Netz erforderlich sein sollten; 

f) anerkannten Grundsätzen der Datensicherheit Rechnung zu tragen und zu befolgen; 

g) der Klick-Sys GmbH erkennbare Mängel oder Schäden unverzüglich anzuzeigen (Störungsmeldung) und alle Maßnahmen zu treffen, die eine Feststellung der Mängel oder Schäden und ihre Ursachen ermöglichen oder die Beseitigung der Störung erleichtern und beschleunigen; 

h) nach Abgabe einer Störungsmeldung der Klick-Sys GmbH durch die Überprüfung seiner Einrichtungen entstandenen Aufwendungen zu ersetzen, wenn und soweit sich nach der Prüfung herausstellt, dass eine Störung im Verantwortungsbereich des Kunden vorlag; 

i) der Klick-Sys GmbH entstandenen sachlichen und personellen Aufwand und entstandene Auslagen bei vertraglicher Zuwiderhandlung zu erstatten; 

j) keine sittenwidrigen, gesetzeswidrigen und verbotenen Inhalte auf seinen WWW-Seiten zu lagern. Der Kunde ist für den Inhalt seiner WWW-Seiten selbst verantwortlich und haftet auch dafür. 

(2) Verstößt der Kunde gegen die in Abs. 1 b) bis d) genannten Pflichten, ist die Klick-Sys GmbH sofort und in den übrigen Fällen nach erfolgloser Abmahnung berechtigt, das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen. 

(3) Einzelheiten des Zusammenwirkens der Anwender untereinander können im Wege einer Benutzerordnung vereinbart werden. Verstöße gegen essentielle Bestimmungen dieser Benutzerordnung berechtigen nach erfolgloser Abmahnung dazu, das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen. 

§ 6 Nutzung durch Dritte 

(1) Eine direkte oder mittelbare Nutzung der Klick-Sys GmbH-Dienste durch Dritte ist nur nach ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung durch die Klick-Sys GmbH gestattet. 

(2) Wird die Nutzung durch Dritte gestattet, hat der Kunde diese ordnungsgemäß in die Nutzung der Dienste einzuweisen. Wird die Nutzung durch Dritte nicht gestattet, ergibt sich daraus kein Minderungs-, Erstattungs- oder Schadensersatzanspruch. 

(3) Der Kunde hat auch die Entgelte zu zahlen, die im Rahmen der ihm zur Verfügung gestellten Zugriffs- und Nutzungsmöglichkeiten durch befugte oder unbefugte Nutzung der Klick-Sys GmbH-Dienste durch Dritte entstanden sind. 

§ 7 Zahlungsbedingungen 

(1) Die Klick-Sys GmbH stellt dem Kunden die im Vertrag nebst Anlage(n) vereinbarten Leistungen zu den in der/den entsprechenden Anlage(n) genannten Tarifen bzw. Gebühren und Konditionen zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer in Rechnung. 

Die Rechnungsstellung erfolgt quartalsweise, jeweils zu Beginn eines Quartals. 

(2) Die vereinbarten kontingentabhängigen Fix-Entgelte sind quartalsweise im Voraus zu zahlen und werden mit Zugang der Rechnung fällig. Ist die Gebühr für Teile eines Kalendermonats zu entrichten, so wird diese für jeden Tag mit 1/30 des Monatsentgeltes berechnet. 

(3) Sonstige Entgelte, insbesondere nutzungsabhängige, variable Entgelte (Verkehrsgebühren), sind nach Erbringung der Leistung zu zahlen und werden nach Zugang der Rechnung fällig. 

(4) Leitungs- und Kommunikationskosten (Telekom-Gebühren) zwischen Kunde und dem Anschlusspunkt der Klick-Sys GmbH sind vom Kunden zu tragen. Sofern bei einem Anschluss auf Klick-Sys GmbH-Seite gesonderte Kosten (z.B. Terminal-Adapter, exklusive Modembereitstellung etc.) entstehen, werden diese dem Kunden in Rechnung gestellt. 

(5) Die Klick-Sys GmbH wird dem Kunden die entsprechenden Nutzungsnachweise in geeigneter und – soweit verfügbar – elektronischer Form zukommen lassen. 

§ 8 Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht, Leistungsverzögerungen, Rückvergütung 

(1) Gegen Ansprüche der Klick-Sys GmbH kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen. Dem Kunden steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts nur wegen Gegenansprüchen aus dem abgeschlossenen Vertrag zu.

(2) Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die der Klick-Sys GmbH die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen – hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, der Ausfall von Kommunikationsnetzen und Gateways anderer Betreiber, Störungen im Bereich der Dienste der TELEKOM usw., auch wenn sie bei Lieferanten oder Unterauftragnehmern der Klick-Sys GmbH oder deren Unterlieferanten und Unterauftragnehmern eintreten – hat die Klick-Sys GmbH auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen die Klick-Sys GmbH, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung, zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit, hinauszuschieben.

(3) Bei Ausfällen von Diensten wegen einer außerhalb des Verantwortungsbereiches der Klick-Sys GmbH liegenden Störung erfolgt keine Rückvergütung von Entgelten. Im Übrigen werden Ausfallzeiten nur dann erstattet, wenn die Klick-Sys GmbH oder eine ihrer Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen den Fehler verschuldet oder mindestens fahrlässig verursacht hat und sich der Ausfallzeitraum über mehr als einen Werktag erstreckt.

(4) Dauert eine Behinderung, die erheblich ist, länger als eine Woche, ist der Kunde berechtigt, die monatlichen Entgelte und Gebühren, die auf eine Vorbestellung verkehrsabhängiger Leistungen (Kontingente) zurückgehen, ab dem Zeitpunkt des Eintritts der Behinderung bis zum nächsten Kündigungstermin entsprechend zu mindern. Eine erhebliche Behinderung liegt vor, wenn

a) der Kunde aus Gründen, die dieser nicht selbst zu vertreten hat, nicht mehr auf die Klick-Sys GmbH-Infrastruktur zugreifen und dadurch die in dem Vertrag verzeichneten Dienste nicht mehr nutzen kann, b) die Nutzung dieser Dienste insgesamt wesentlich erschwert ist bzw. die Nutzung einzelner der in dem Vertrag verzeichneten Dienste unmöglich wird, oder vergleichbare Beschränkungen vorliegen. 

§ 9 Zahlungsverzug 

(1) Bei Zahlungsverzug des Kunden ist die Klick-Sys GmbH berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt an Zinsen von 5% über dem Basiszinssatz des Diskontsatz-Überleitungs-Gesetzes zu berechnen, es sei denn, dass die Klick-Sys GmbH eine höhere Zinsenlast nachweist.

(2) Die Klick-Sys GmbH kann bei Zahlungsverzug das Vertragsverhältnis fristlos kündigen und ist berechtigt, den Anschluss zu sperren. Der Kunde bleibt in diesem Fall verpflichtet, die monatlichen Entgelte bis zum Kündigungstermin zu zahlen. (3) Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzuges bleibt der Klick-Sys GmbH vorbehalten.

§ 10 Verfügbarkeit der Dienste 

(1) Die Klick-Sys GmbH bietet ihre Dienste 24 Stunden pro Tag an 7 Tagen pro Woche an. Notwendige Betriebsunterbrechungen für vorbeugende Wartungsarbeiten werden frühestmöglich angekündigt. Die Klick-Sys GmbH wird Störungen ihrer technischen Einrichtungen im Rahmen der bestehenden technischen und betrieblichen Möglichkeiten schnellstmöglich beseitigen.

(2) Die Klick-Sys GmbH unterhält eine Hotline, die per EMail erreicht werden kann. 

§ 11 Geheimhaltung und Datenschutz 

(1 siehe hierzu die Datenschutzerklärung in der aktuellsten Form. 

(2) Soweit sich die Klick-Sys GmbH Dritter zur Erbringung der angebotenen Dienste bedient, ist die Klick-Sys GmbH berechtigt, die Teilnehmerdaten offenzulegen, wenn dies für die Sicherstellung des Betriebs erforderlich ist. Die Klick-Sys GmbH steht dafür ein, dass alle Personen, die von der Klick-Sys GmbH mit der Abwicklung dieses Vertrages betraut werden, die einschlägigen datenschutzrechtlichen Vorschriften in ihrer jeweils gültigen Fassung kennen und beachten. Der Teilnehmer seinerseits ist nicht berechtigt, sich oder Dritten mittels der Klick-Sys GmbH-Dienste nicht für ihn oder den Dritten bestimmte Daten und Informationen zu verschaffen.

(3) Soweit dies in international anerkannten technischen Normen vorgesehen ist und der Kunde nicht widerspricht, werden Informationen über ihn Dritten zugänglich gemacht (Directory-Services). 

(4) Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass die Klick-Sys GmbH nach ihrer Wahl den Kunden als Referenzkunden namentlich nennt. 

§ 12 Haftung und Haftungsbeschränkung 

(1) Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind sowohl gegenüber der Klick-Sys GmbH wie auch im Verhältnis zu deren Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. Die Haftung für zugesicherte Eigenschaften bleibt unberührt.

(2) Die Klick-Sys GmbH haftet nicht für Schäden, die dadurch entstehen, dass infolge höherer Gewalt oder infolge von Arbeitskämpfen Klick-Sys GmbH-Leistungen unterbleiben. Die Klick-Sys GmbH haftet nicht für entgangenen Gewinn, nicht für indirekte Schäden; sei es, dass diese bei dem Kunden oder Dritten entstehen. 

(3) Die Klick-Sys GmbH haftet nicht für die über ihre Dienste übermittelten Informationen und zwar weder für deren Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität, noch dafür, dass sie frei von Rechten Dritter sind oder der Sender rechtswidrig handelt, indem er die Informationen übermittelt. 

(4) Der Kunde haftet für alle Folgen und Nachteile, die die Klick-Sys GmbH oder Dritten durch die missbräuchliche oder rechtswidrige Verwendung der Dienste Klick-Sys GmbH oder dadurch entstehen, dass der Kunde seinen sonstigen Obliegenheiten nicht nachkommt. (5) Sofern nicht andere Bestimmungen dieser Geschäftsbedingung eine Haftung ausschließen, ist sie bei Schäden, die

a) durch die Inanspruchnahme von Klick-Sys GmbH-Diensten 

b) durch die Übermittlung und Speicherung von Daten durch die Klick-Sys GmbH, 

c) durch die Verwendung übermittelter Programme und Daten von der Klick-Sys GmbH, 

d) durch das Unterlassen von Prüfungen hinsichtlich gespeicherter oder übermittelter Daten seitens der Klick-Sys GmbH, 

e) oder deswegen entstanden sind, weil die gebotene Speicherung oder Übermittlung von Daten durch die Klick-Sys GmbH nicht erfolgt ist, der Höhe nach auf den nachgewiesenen Schaden, maximal in Höhe der dem Schaden zugrunde liegenden vergleichbaren Dienstgebühren der TELEKOM, beschränkt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Im Übrigen beschränkt sich die Haftung der Klick-Sys GmbH für dem Kunden

§ 13 Schlussbestimmungen 

(1) Erfüllungsort ist Wiesbaden, Bundesrepublik Deutschland. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche aus und aufgrund von Verträgen, die auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen geschlossen werden sowie sämtliche zwischen den Parteien sich ergebenden Streitigkeiten über das Zustandekommen, die Abwicklung oder die Beendigung des Vertrages ist – soweit zwischen den Parteien vereinbar – der Sitz der Klick-Sys GmbH. 

(2) Auf Verträge, die auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen geschlossen werden, findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. 

(3) An die Verpflichtungen aus Verträgen, die auf der Grundlagedieser Geschäftsbedingungen geschlossen werden, ist auch der Rechtsnachfolger des Kunden gebunden. 

(4) An die Verpflichtungen aus Verträgen, die auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen geschlossen werden, ist auch der Kunde an den Rechtsnachfolger der Klick-Sys GmbH gebunden. 

(5) Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der restlichen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt an Stelle der unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahekommende Ersatzbestimmung, die die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten. Gleiches gilt für die Unvollständigkeit der Bestimmungen entsprechend.

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